Menschen. Bewegen.
Mitarbeiter/innen
Menschen. Bewegen.
Jeder Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern ein Fahrrad oder Pedelec (meist E-Bike genannt) zur privaten und beruflichen Nutzung zur Verfügung stellen.
Das Dienstfahrrad ist damit dem klassischen Dienstwagen gleichgestellt.

Wie funktioniert das Job-Bike Modell ?
Wenn Sie ein neues Fahrrad oder E-Bike (Pedelec) anschaffen möchten, dann können Sie das auch über ihren Arbeitgeber beziehen.
Ihr Arbeitgeber kauft oder least ihr Wunsch-Bike und überlässt es Ihnen zur privaten und beruflichen Nutzung.
Je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber verzichtet der Mitarbeiter dafür auf einen Teil des Bruttoarbeitsentgeltes für 36 Monate. Das bezeichnet man als Entgeltumwandlung zugunsten eines Job-Bikes.
Natürlich kann der Arbeitgeber das Job-Bike dem Beschäftigten auch ohne Entgeltumwandlung zur Verfügung stellen. Steuerlich ist das besonders attraktiv.
Genauso populär sind Varianten, in denen Arbeitgeber Zuschüsse gewähren, um nachhaltige Mobilität und Gesundheit zu fördern.
Nach 36 Monaten hat der Mitarbeiter die Möglichkeit, das Fahrrad zu erwerben, sofern der Arbeitgeber dem dann zustimmt.
Job-Bike günstiger als Privatkauf ?
Das liegt vor allem an der steuerrechtlichen Privilegierung des Dienstfahrrads.
Sofern Sie Ihr Job-Bike im Rahmen einer Entgeltumwandlung über den Arbeitgeber beziehen, ist aktuell der geldwerte Vorteil in Höhe von 0,25% des Bruttolistenpreises zu versteuern.
Gewährt Ihnen der Arbeitgeber das Job-Bike zusätzlich zum Arbeitslohn oder Gehalt, dann ist aktuell überhaupt kein geldwerter Vorteil zu versteuern.
Gehaltsumwandlung
Der Begriff Gehaltsumwandlung wird sinngleich mit dem Begriff Entgeltumwandlung genutzt. In dieser Variante erklärt der Mitarbeiter, auf einen Teil seines Bruttoarbeitslohns für den Zeitraum von 36 Monaten zu verzichten, um das Job-Bike zu finanzieren. Die Höhe des Verzichts hängt dabei von den Anschaffungskosten ab, aber auch von den Bedingungen des Arbeitgebers.
Geldwerter Vorteil
Für den Mitarbeiter resultiert aus der privaten Nutzung des Job-Bikes ein geldwerter Vorteil, der im Grundsatz zu versteuern ist.
Seit dem 01.01.2021 beträgt der geldwerte Vorteil bei Dienstfahrrädern 0,25% des Bruttolistenpreises (abgerundet auf volle 100 Euro).
Kostet ein Fahrrad beispielsweise 3.000 Euro, werden monatlich 7 Euro dem Bruttolohn fiktiv aufgeschlagen, die dann der Einkommenssteuer und der Beitragspflicht in die Sozialversicherung unterliegen.
Wichtig: Sofern das Dienstfahrrad dem Mitarbeiter ohne Entgeltumwandlung gewährt wird (also zusätzlich zum Arbeitslohn), ist kein geldwerter Vorteil zu versteuern.
Begriffsklärung: Fahrrad, E-Bikes, Pedelecs
Dienstrad, Jobrad oder doch Job-Bike: Damit ist gemeint, dass das Zweirad vom Arbeitgeber als quasi Dienstwagen dem Mitarbeiter zur Nutzung gestellt wird.
Fahrrad - alles auf zwei Rädern mit Pedalantrieb ohne Unterstützung durch Elektromotor.
E-Bike ist ein Oberbegriff, der alle Fahrräder mit Elektromotor zusammenfasst.
Pedelec bezeichnet ein Fahrrad mit Elektromotor, bei dem der Motor eine Unterstützung bis zu 25 km/h leistet.
Für Pedelecs besteht aktuell keine Helmpflicht. Es ist kein Führerschein erforderlich und keine Haftpflichtversicherung.
S-Pedelecs bezeichnet ein Fahrrad mit Elektromotor, bei dem der Motor eine Unterstützung bis zu 45 km/h leistet. Für S-Pedelecs besteht Helmpflicht. Es ist der Führerschein der Klasse A1 erforderlich. Ferner ist eine Haftpflichtversicherung zwingend sowie eine Kennzeichnungspflicht.
Zubehör
Fahrradtaschen, Schutzhelme sind nur zwei Beispiele für beliebtes Zubehör. Job-Bike und Zubehör, geht das ? Ja, das ist möglich. Zubehör ist grundsätzlich leasingfähig und kann Bestandteil eines Job-Bike Vertrages sein. Als Richtwert gilt: Der Wert des Zubehörs sollte maximal 10% des Kaufpreises ausmachen.
Zwingend ist, dass zum Fahrrad ein Schloss mit Kette gekauft wird. Ein Zahlenkombinationsschloss ist nicht ausreichend. Im Fall eines Diebstahls ist damit sichergestellt, dass entsprechende Nachweise zum Schloss gegenüber dem Versicherer erbracht werden können.
Übernahme am Ende der Laufzeit
Aus steuerrechtlichen Gründen kann es keine verbindliche oder vertragliche Zusage zur Übernahme des Job-Bikes am Ende der Laufzeit geben.
Allerdings kann der Mitarbeiter das Rad am Ende des Leasingzeitraumes vom Arbeitgeber erwerben, sofern dieser das Andienungsrecht der Leasinggesellschaft nutzt und anschließend das Rad dem Mitarbeiter überlässt. Zu beachten ist, dass hier möglicherweise ein geldwerter Vorteil entsteht, der zu versteuern ist.
Vorzeitige Vertragsbeendigung
Sofern der Mitarbeiter vor dem Ablauf der Leasingdauer aus dem Unternehmen ausscheidet, endet damit auch die Überlassung des Job-Bikes. In Fällen mit Gehaltsumwandlung ist die Regel, dass der Mitarbeiter das Job-Bike herauskauft und privat weiter nutzt.
Eine Übernahme der Leasingverträge zu einem neuen Arbeitgeber ist nicht möglich.
Wartung
Fahrräder und E-Bike sollten regelmäßig gewartet werden, um die Verkehrssicherheit und Funktionstüchtigkeit zu gewähren. Die Überlassungsvereinbarungen sehen daher vor, dass der Mitarbeiter sein Job-Bike regelmäßig von einer Werkstatt warten lassen kann. Die Kosten dafür werden bis zu einer Höhe von 75,00 EUR im Jahr erstattet.
Versicherung
Jedes Job-Bike ist bei der Ammerländer-Versicherung im Rahmen einer Fahrrad-Vollkaskoversicherung versichert. Ihr Fahrrad oder E-Bike ist damit abgesichert gegen die wirtschaftlichen Verluste aus Diebstahl, Vandalismus, Unfall, unsachgemäßer Handhabung, Pannen und Sturzschäden sowie vor Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern, Akku-Defekten und Elektroschäden.
Die genaue Leistungsübersicht finden Sie hier (Link), die ausführlichen und aktuellen Versicherungsbedingungen haben wir für Sie hier hinterlegt (Link).
Zur Sicherung ihres Job-Bikes, beachten Sie insbesondere zwei Hinweise:
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Bitte verwenden Sie ein Schloss mit Schlüssel und Kette (Keine Zahlenkombination) zur Sicherung des Fahrrades bzw. E-Bikes.
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Bitte sichern Sie Ihr Fahrrad in einem abschließbaren Raum oder schließen es an einem stationären Gegenstand (Fahrradständer) an. Fahrräder, die lediglich nur mit sich selbst gesichert sind (Kette durch Rahmen und Vorderrad) sind nicht versichert.
Schadenregulierung
Sofern einen Schadenfall eintritt, sind unbedingt folgende Hinweise des Versicherers zu beachten, damit die Regulierung schnell und zügig erfolgen kann.
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Der Schaden und die Umstände sind durch entsprechende Fotos zu dokumentieren. Ein Bild sagt mehr als tausend Worte!
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Bringen Sie einen Schaden am Fahrrad oder E-Bike oder an dem versicherten Zubehör durch (Teile-) Diebstahl, Vandalismus oder Unfall unverzüglich bei einer Polizeidienststelle zur Anzeige und lassen Sie sich dazu eine Bescheinigung/Protokoll aushändigen. Sofern Sie einen Unfallschaden ohne Fremdbeteiligung haben, ist das nicht notwendig.
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Bitte füllen Sie die Schadenmeldung vollständig aus.
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Zeigen Sie den Schaden per eMail via bikeschaden@formotion.eu an, indem Sie uns die folgenden Unterlagen im pdf-Dateiformat übermitteln:
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Polizeiliches Protokoll / Schadenanzeige bei der Polizei;
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Vollständig ausgefüllte Schadensanzeige;
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Bei Unfällen und Teilediebstahl: Aussagekräftige Fotos vom Fahrrad bzw. dem Ort;
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Bei Reparaturen: den Kostenvoranschlag über Art und Höhe der Reparatur ab 150,- EURO voraussichtlicher Reparaturkosten
Sobald uns die Unterlagen vollständig vorliegen, werden wir diese an die Ammerländer Versicherung zur Schadenregulierung übermitteln. Für mögliche Rückfragen geben wir Ihren Namen und Kontaktdaten an den Versicherer weiter.
Über die Regulierung des Schadens informieren wir Sie umgehend.
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